Seit dem Jahr 2015 laufen die Ermittlungsverfahren gegen zwei ehemalige Behördenleiter und eine ehemalige Behördenleiterin der Berliner Polizei. Es geht um hundert-, wenn nicht gar tausendfache Körperverletzungen im Amt durch Handeln oder Unterlassen in einem der größten Polizeiskandale der Bundesrepublik Deutschland und unzweifelhaft dem größten der Berliner Stadtgeschichte.

Die Schießstandaffäre.

Unter verschiedenen Berliner Senaten und Leitungen der Polizeibehörde wurden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz praktisch keine Bedeutung beigemessen, zumindest in Bezug auf die Trainingsstätten für das Schießtraining der Polizistinnen und Polizisten und damit auch die täglichen Arbeitsbereiche der Reinigungs- und Wartungskräfte.

Die von den Alliierten Streitkräften übernommene Raumschießanlage in der Bernauer Straße (Berlin-Reinickendorf) war für die polizeiliche Schießaus- und fortbildung gänzlich ungeeignet. Andere Schießstätten wurden den sich fortentwickelnden medizinischen Erkenntnissen und technischen Entwicklungen im Bereich des Schießwesens irgendwann nicht mehr gerecht. In der Folge wurden die trainierenden Dienstkräfte und vor Ort eingesetzten Mitarbeitenden regelmäßig, je nach Dienstverrichtung sogar täglich gesundheitsschädigenden Dämpfen und Stäuben ausgesetzt.

Es ist erwiesen, dass bei der Schussabgabe entstehende Stäube, Dämpfe und Gase bei einer einmaligen hohen, als auch bei einer mehrmaligen kleineren Aufnahme Gesundheitsschäden verursachen können. Für das Schießtraining, insbesondere in Raumschießanlagen, sind daher die Regelungen der Schießstandrichtlinien und Arbeitschutzvorschriften zur Vermeidung zahlreicher Erkrankungen zwingend einzuhalten. Dies können kurzfristige Reizungen der Atemwege, aber auch tödlich verlaufende Krebserkrankungen sein.

In Raumschießanlagen der Berliner Polizei haben die Mitarbeitenden fälschlicherweise darauf vertraut, dass gesetzliche Schutzvorschriften eingehalten wurden, Be- und Entlüftungsanlagen einwandfrei funktionieren, Reinigungen und Wartungen in vorgeschriebenen Intervallen stattfinden, Bauvorgaben eingehalten und verwendete Munition den neuesten, weil schadstoffarmen Entwicklungen am Markt entsprechen.

Wiederholt klagten die Schützinnen und Schützen über Beschwerden während und nach dem Schießtraining. Hustenanfälle und Reizungen der Schleimhäute waren die Regel, wenn das Trainingspensum über die jährlichen Mindestanforderungen hinaus ging. Insbesondere Angehörige von Spezialeinheiten, Personenschützer und Schießtrainer waren von derartigen Akuterkrankungen betroffen.

Trotz des Vorliegens zum Teil erheblicher, bereits durch bloße Begehung feststellbarer (Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen) und im Laufe der Jahre auch gutachterlich bestätigter Mängel (Be- und Entlüftungsanlagen) wurden marode Schießanlagen betrieben und die Gesundheit der Nutzer regelmäßig und in vielen Fällen dauerhaft geschädigt.

In einer Innenausschusssitzung im Februar 2005 fragte der Ausschussvorsitzende Peter Trapp:

„Gerüchten entsprechend seien auf Schießständen der Berliner Polizei erhöhte Bleiwerte gemessen worden. Entspreche es der Tatsache, dass Schießstände deshalb geschlossen werden sollten?“

Polizeipräsident Dieter Glietsch entgegnete, „…es habe in der Tat Hinweise darauf gegeben, dass bei mehren Schießständen die Schadstoffbelastung zu hoch sei. Das könne darin begründet sein, dass Lüftungseinrichtungen nicht funktionierten, aber auch darin, dass eine hinreichende Entlüftung auf Grund zu intensiver Nutzung nicht möglich sei. (…) Für eine Schließung der Schießanlagen spreche momentan nichts.“

So jedenfalls steht es im Sitzungsprotokoll.

In der Folgezeit belegten diverse Gutachten die Mängel der baulichen Konstruktionen und der technischen Anlagen. Gerade gut funktionierende Be- und Entlüftungsanlagen sind nach Expertenmeinungen jedoch Garant dafür, dass die Grenzwerte von Blei und Kohlenmonoxid dauerhaft sicher eingehalten und damit Gesundheitsgefahren ausgeschlossen werden können – wenn darüber hinaus eine moderne, schadstoffreduzierte Munition verwendet wird. In Berliner Raumschießanlagen kam bis weit in die 2000er Jahre hinein aus Kostengründen sogenannte Synoxid-Munition zum Einsatz, die sich durch ihren hohen Bleianteil „auszeichnet“.

Trotz gutachterlich gewonnener Erkenntnisse über die Zustände der Berliner Schießanlagen und die damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren für die Mitarbeitenden der Berliner Polizei reagierten weder der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch noch die ehemalige Polizeipräsidentin Margarete Koppers mit notwendigen Modernisierungsmaßnahmen oder Schließungen. Sie setzen die Dienstkräfte und das Wartungs- und Reinigungspersonal damit bewusst den Risiken gesundheitlicher Beeinträchtigungen aus.

In der Konsequenz erfolgten Strafanzeigen gegen diese beiden verantwortlichen Behördenleiter aus den Reihen unseres Vereins.

Inwieweit auch dem ehemaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt Vorwürfe gemacht werden können, prüft die Staatsanwaltschaft ebenfalls. Er hatte immerhin für eine Schließung der Mehrzahl der von der Polizei genutzten Schießanlagen gesorgt, es aber ebenfalls versäumt, offensiv mit den ihm zur Verfügung stehenden Informationen um- und auf die betroffenen Dienstkräfte direkt zuzugehen.

Aus den Berliner Medien ist die „Schießstandaffäre“ inzwischen weitestgehend verschwunden. Im August 2020 berichtete der FOCUS mehrseitig in seiner Printausgabe und online vor allem über die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft.

Diese ziehen sich seit nunmehr fünf Jahren hin. Neben dem Umfang des Verfahrens, in dem unzählige Akten gesammelt wurden und von den heute ermittelnden Staatsanwälten gesichtet und bewertet werden müssen, sorgten zunächst zögerlich betriebene Ermittlungen für ein schleppendes Verfahren. Das eine der Beschuldigten, Frau Magarete Koppers, während der Ermittlungen zur Generalstaatsanwältin ernannt wurde, hat nach Aussage des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dirk Feuerberg keine Auswirkungen auf die Arbeit der inzwischen verantwortlichen Staatswälte.

Als Betroffenenvertreter, selbst Geschädigte und Anzeigende beklagten wir wiederholt die Herangehensweise der Staatsanwaltschaft. So wurde u.a. ein in Hamburg ansässiges Institut für Arbeitsmedizin (ZfAM = Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin) beauftragt, durch Untersuchungen von Geschädigten den kausalen Zusammenhang zwischen den Belastungen auf den Schießständen und aufgetretenen Erkrankungen bei den Schützen festzustellen. Durch verschiedene medizinische Expertisen belegt, konnten wir bereits nach ersten Rückmeldungen Geschädigter feststellen, dass die Untersuchungsmethoden ungeeignet waren.

Aus Blut- und Urinproben lassen sich Jahre nach einer entsprechenden Kontaminationen mit oben genannten Schadstoffen keine Rückschlüsse mehr auf die tatsächlich aufgenommenen Mengen und die dadurch verursachten Schädigungen des Körpers ziehen.

„Aus dem Blut wird Blei in einem Zeitraum von 30 bis 40 Tagen (Halbwertszeit) eliminiert, während die Halbwertszeit aus dem Knochen mehr als 20 Jahre beträgt.“ (SCOEL, 2002).

Wir informierten hierüber die zuständigen Staatsanwälte.

Nach dem oben genannten Bericht im FOCUS erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg in einer Pressemeldung, dass sich die Ermittlungen „im Wesentlichen auf die Nachweisbarkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen dem Kontakt von Schadstoffen und den Erkrankungen konzentrieren.“ Schriftlich verwiesen wir hierzu auf die Tatsache, dass die Mitarbeitenden der Berliner Polizei während des Schießtrainings regelmäßig unter den Belastungen durch eine Vielzahl von Schadstoffen litten. Diese sogenannten „Akutsymptome“, u.a. Reizungen der Atemwege und Schleimhäute, stellen bereits für sich genommen Gesundheitsschädigungen im Sinne der §§ 223 ff StGB dar. Sie wurden unter Berücksichtigung der besonderen Umstände in den Berliner Raumschießanlagen sowohl vom ehemaligen Leiter der Berliner Charité, Prof. Dr. Karl Max Einhäupl, als auch einem Mitglied der Bewertungskommission zum Ausgleichsfonds Schießanlagen, dem Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin in Göttingen Prof. Dr. Ernst Hallier, als plausibel angesehen.

Mehrfach und über verschiedene Rechtsanwälte forderten Geschädigte die Einsicht in die bei der Staatsanwaltschaft vorliegenden Ermittlungsakten. Auf ein Schreiben vom 02. März 2020 wurde von Oberstaatsanwalt Bernhard Groß mitgeteilt, „…dass eine Einsicht in die hiesige Ermittlungsakte auch weiterhin leider nicht in Betracht kommt. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der von der Staatsanwaltschaft Berlin mit der medizinischen Begutachtung zahlreicher Betroffener (…) beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Volker Harth vom ZfAM, nach wie vor nur einen Teil dieser medizinischen Gutachten erstellt hat. lnsbesondere aufgrund dieses Umstandes würde eine derzeitige Einsichtnahme in die Ermittlungsakte eine Gefährdung des Untersuchungszwecks besorgen lassen (§ 406e Abs. 2 S. 2 StPO).“

Der Beschuldigten Margarete Koppers wurde auf Antrag ihres Rechtsanwaltes die Akteneinsicht zumindest teilweise gewährt.

Auch die Einsicht in Teilakten, zum Beispiel in die von der Polizeibehörde beauftragten Gutachten zu den Zuständen der Schießanlagen, wurde den Geschädigten bislang verweigert. Dabei wären gerade sie als Grundlage für dienst- und zivilrechtliche Ansprüche gegen das Land Berlin besonders wichtig. Bereits für diesen Monat ist ein erster Zivilprozeß angesetzt, in dem es um Schadensersatzforderungen eines langjährigen Nutzers der Raumschießanlage Bernauer Straße geht.

In einer vielseitigen Stellungnahme stellt die Beklagte Behörde die Zustände in den Raumschießanlagen detailliert dar und verweist explizit auf vorliegende Gutachten. Und dies, obwohl der ehemalige Polizeipräsident Klaus Kandt und Innenstaatssekretär Torsten Akmann wiederholt erklärten, wichtige Informationen an betroffene Dienstkräfte und in der Sache engagierte Politiker nicht erteilen zu können, da der gesamte Aktenbestand von der Staatsanwalt beschlagnahmt worden sei.

Vertreter der Berliner Staatsanwaltschaft sicherten den Betroffenen wiederholt ein akribisches und ergebnisoffenes Ermittlungsverfahren zu. Bislang konnten die Erwartungen nicht erfüllt werden. Das Ermittlungsergebnis wird daher mit Spannung erwartet.

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